Tag und Nacht
Bei Verhaftungen, Festnahmen, Durchsuchungen und Vernehmungen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter

Rechtsanwalt Maier:
Rechtsanwalt Wintz:

VERKEHRSRECHT

Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht / Bußgeldverfahren

Auch wenn „lediglich“ ein Bußgeldbescheid droht, sollten Sie auf jeden Fall anwaltlichen Rat suchen. Eine erfolgversprechende Verteidigung im Bußgeldverfahren lässt sich in der Regel nur durchführen, wenn man sich des Beistandes eines in diesen Dingen kundigen Rechtsanwaltes bedient.
Bedenken Sie bitte:

Selbst ist man immer sein schlechtester Verteidiger. Argumente aus subjektiver Sicht können Sie oft eher be- als entlasten. Darüber hinaus kennt nur ein im Verkehrsrecht kundiger Rechtsanwalt die Fehlerquellen, etwas beim Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachung oder Abstandsmessungen. Er erkennt formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen und kennt die Argumente, mit denen z. B. ein Regelfahrverbot oft noch vermieden werden kann. Auch wenn Sie meinen, dass die Sache aussichtslos ist, können wir Ihnen oft noch weiterhelfen. Selbst wenn sich einmal ein Fahrverbot nicht mehr vermeiden lässt, können wir Ihnen oft die Zeit verschaffen, die es Ihnen ermöglicht, das Fahrverbot in der Urlaubs- oder Weihnachtszeit „abfeiern“ zu können.

Grundsätzlich ist jeder Betroffene vor Erlass eines Bußgeldbescheides zunächst anzuhören. Dies erfolgt, wenn der Betroffene nicht am Tatort angehalten wurde, zumeist durch Übersendung eines Anhörungsbogens. Bitte beachten Sie, dass Sie als Betroffener entgegen dem durch die meisten Anhörungsbogen vermittelten Eindruck nicht verpflichtet sind, Angaben zur Sache zu machen oder auch nur den Anhörungsbogen zurückzusenden. Es besteht zwar eine bußgeldbewehrte Pflicht (§ 111 OWiG) zur Angabe der Personalien, dies gilt aber nur, wenn die Personalien der Bußgeldbehörde nicht oder nur zum Teil bekannt sind. Allein der Umstand, dass die Behörde in der Lage war, Ihnen einen solchen Anhörungsbogen zuzusenden, zeigt hingegen, dass Ihre wesentlichen Personalien bekannt sind.

Solche Anhörungsbogen sind oft durch entsprechende Aufdrucke als „Eilsache“ bezeichnet. Es wird zur Rücksendung innerhalb einer Woche aufgefordert. Es gibt jedoch tatsächlich keine Frist, deren Versäumnis zu irgendwelchen Nachteilen führen könnte.

Bevor Sie gegenüber der Polizei oder der Bußgeldbehörde Angaben zur Sache machen, sollten Sie in jedem Fall Rücksprache mit einem Rechtsanwalt halten. Dieser kann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und hiernach einschätzen, ob eine Einlassung zweckmäßig ist.

Beachten Sie bitte stets, dass aus der Verweigerung einer Aussage keinerlei für Sie nachteiligen Schlüsse gezogen werden dürfen. Insbesondere darf aus dem Schweigen des Halters nicht der Schluss gezogen werden, dass er zur Tatzeit auch der Fahrer des betreffenden Fahrzeuges gewesen ist.

In Bußgeldverfahren kommt die Rechtsschutzversicherung in der Regel vollumfänglich für die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes auf, falls nicht im Einzelfall eine darüber hinaus gehende Honorarvereinbarung getroffen wurde.