Tag und Nacht
Bei Verhaftungen, Festnahmen, Durchsuchungen und Vernehmungen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter

Rechtsanwalt Maier:
Rechtsanwalt Wintz:

STRAFRECHT

Jugendstrafrecht

Die Zeit der Jugend ist geprägt durch Sorglosigkeit, Unbeschwertheit und den fortwährenden Drang Neues erfahren zu wollen. Den damit verbundene Reife- und Entwicklungsprozess durchläuft daher niemand mit einer völlig „weißen Weste“. Befleckt wird diese „Weste“ häufig durch simple Fehlentscheidungen, die auf den Mangel an Lebenserfahrung zurückzuführen sind. Woher aber soll die Jugend die Erkenntnisse erlangt haben, die für eine fehlerfreie Entscheidung erforderlich sind? Vielleicht wird ihnen damit bereits das Problem deutlich: Bekanntlich lernt man aus Fehlern am besten. Wo allerdings an Fehler schwerwiegende Konsequenzen gekoppelt sind, ist der Grad zwischen hinderlicher Sanktion und nutzbringender Belehrung schmal.

Nach dieser zutreffenden Erkenntnis wurde das Jugendgerichtsgesetzt (JGG) geschaffen, um mit Hilfe seines deutlich entschärften Instrumentariums an rechtlichen Maßnahmen dem unerfahrenen und zum Teil leichtfertigen Verhalten der Jugendlichen gerecht werden zu können. Dabei steht im Vordergrund bei den Jugendlichen und Heranwachsenden mit der gebotenen Bestimmtheit und nach Maßgabe des Rechtssystems einen nachhaltigen Eindruck zu hinterlassen. Beabsichtigt ist damit vornehmlich mehr die Prävention vor Wiederholung, als eine kategorische Bestrafung.

Unsere Aufgabe als Verteidiger beinhaltet dabei nicht nur die bestmögliche rechtliche Beratung, sondern auch in allen Teilen einer möglicherweise für den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden belastenden Verkettung rechtlicher Geschehnisse, ihm und auch den Eltern mit Rat und Tat zu Seite zu stehen.
Wird ein Jugendlicher Ziel strafrechtlicher Verfolgung, leidet häufig auch das persönliche Verhältnis zwischen den Eltern und ihrem Kind. Die Erziehungsberechtigten neigen dazu an ihrer Kompetenz bei der Erziehung ihres Kindes zu zweifeln und hinterfragen, ob die Vermittlung ihrer Werte fehlgegangen ist und warum. Solche Reaktionen sind meist obsolet, da die Jugendlichen und Heranwachsenden in der Regel mit ihrem Verhalten nicht die Verachtung gegenüber Recht und Ordnung zum Ausdruck bringen wollen, sondern vielmehr beim Sammeln eigener Erfahrungen mit den Grenzen des Erlaubten „anecken“ und kollidieren.

Wir sind in solchen Fällen sowohl für die Erziehungsberechtigten als auch für die vermeintlichen Täter da und wirken vermittelnd auf beide Parteien ein, um es zu ermöglichen, dass beide Parteien zusammen die Situation gestärkt bewältigen können.
Nicht von der Hand zu weisen ist schließlich auch die Tatsache, dass es in manchen Fällen pädagogisch geboten ist den Jugendlichen die Konsequenzen ihrer Handlungen erfahren zu lassen und ihnen damit aufzuzeigen, dass diese nicht ohne Folgen bleiben. Selbstredend müssen auch diese dem Jugendlichen gemäßigt zuteilwerden, wobei wir dafür Sorge tragen, dass Maß gehalten wird und es dem Heranwachsenden gelingen kann sein Fehlverhalten einzusehen – nicht mehr und auch nicht weniger.
Wir stehen ihnen im Fall der Fälle zur Seite und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen.