Tag und Nacht
Bei Verhaftungen, Festnahmen, Durchsuchungen und Vernehmungen durch die Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter

Rechtsanwalt Maier:
Rechtsanwalt Wintz:

VERKEHRSRECHT

Verkehrsunfallrecht

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich immer das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe werden – bis auf wenige Ausnahmefälle – immer durch die Versicherung des schuldigen Unfallgegners übernommen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz abgeschlossen haben, so werden von dieser die Kosten eines Rechtsanwaltes – abzüglich einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung – auch im Falle eines eigenen Verschuldensanteiles übernommen.

Von entscheidender Bedeutung ist es, sich möglichst frühzeitig anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Die Erfahrung zeigt, dass Unfallgeschädigte, die sich durch einen im Verkehrsrecht kundigen Rechtsanwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz erzielen, als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Meist fehlt es bereits an der Kenntnis aller in Betracht kommender Schadensersatzansprüche. Exemplarisch sei hier nur der Ihnen nach einem nicht verschuldeten Unfall mit Personenschaden zustehende Ersatz des sogenannten „Haushaltsführungsschadens“ erwähnt. Hierauf werden Sie in der Regel von der gegnerischen Versicherung nicht aufmerksam gemacht werden.

Bedenken Sie bitte, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe verspricht. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu bezahlen. Sie sollten daher grundsätzlich keinerlei Vereinbarung mit der Versicherung z. B. über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen o. ä. treffen.

Sie haben grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Sicherung der Beweise und der Feststellung des Schadensumfanges, der Wertminderung, des Rest- und Wiederbeschaffungswertes sowie der Reparaturkosten zu beauftragen. Auch die Kosten für ein solches Gutachten muss die Versicherung des schuldigen Unfallgegners übernehmen. Nur dann, wenn erkennbar war, dass es sich um einen Bagatellschaden gehandelt hat, werden die Kosten des Gutachtens nicht ersetzt.

Lassen Sie sich insbesondere nicht auf Sachverständigenorganisationen verweisen, die mit Versicherern zusammenarbeiten und Ihren Schaden möglicherweise geringer einschätzen, wie z. B. die DEKRA oder Carexpert,.

Die möglichst frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes hilft aber auch, unnötige Kosten zu vermeiden. Oftmals werden sie von anderen „Unfallhelfern“, wie Abschleppunternehmen, Werkstätten oder Mietwagenfirmen, welche Ihnen schnelle, unbürokratische Hilfe versprechen, schlichtweg falsch beraten. So ist z. B. die Einholung eines Sachverständigengutachtens auch bei höheren Reparaturkosten nicht immer zwingend erforderlich. Insbesondere in dem Fall, dass letztlich eine Haftungsquote gebildet wird, entstehen hierdurch unnötige – von Ihnen zu tragende – Kosten.

Auch vor der Inanspruchnahme eines Mietwagens sollten Sie unbedingt zunächst Rücksprache mit einem Rechtsanwalt nehmen. Auch die Kosten hierfür werden nicht in allen Fällen in voller Höhe durch die gegnerische Versicherung beglichen.

Auch bei einem Verkehrsunfall im Ausland sollten Sie sich umgehend an uns wenden. Wir kooperieren in solchen Fällen mit versierten und im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwaltskanzleien in dem jeweiligen Land, s. d. wir Ihnen auch in diesem Fall schnell und kompetent weiterhelfen können. In der Regel werden in solchen Fällen durch Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten beider Rechtsanwälte übernommen.